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Liebe Turner und Turnerinnen

am Freitag, 5. März 2021, wurde vor dem Hintergrund des Bund-Länder-Beschlusses vom 3. März die hessische Coronaverordnung angepasst. Darüber hinaus wurden die entsprechenden Auslegungshinweise modifiziert bzw. zuletzt am Sonntag, 7. März, ergänzt. Sie finden alle Informationen und Aktualisierungen auf unserer Corona-Sonderseite im Internet / FAQ, die im Übrigen weiterhin regelmäßig aktualisiert wird.

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Im Kern beziehen sich die sportbezogenen Lockerungen auf:

Darüber hinaus hat es am Wochenende 6./7. März eine Klarstellung in Bezug auf den Schwimmsport gegeben:

Weiterführende Erläuterungen und Auslegungshinweise finden Sie auf der o.g. Internetseite.

Eine erste Bewertung der Lockerungen hat der Landessportbund Hessen am Freitag, 5. März 2021, veröffentlicht:

https://www.landessportbund-hessen.de/nc/geschaeftsfelder/kommunikation-und-marketing/pressemitteilungen/pressemeldung/news/corona-landessportbund-begruesst-lockerungen-und-stufenmodell/

Wir freuen uns darüber, dass der Sport erstmals seit Oktober 2020 als eigenständiges Thema positiv in einem Bund-Länder-Beschluss aufgenommen wurde und die neue hessische Coronaverordnung einen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb ermöglicht. Zugleich wiederholen wir unsere Bitte an alle hessische Sportorganisationen, die neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen.

Mit turnerischem Gruß

Roland Samsel 

Sprecher des Präsidiums TGLD

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