Erhöhung des Kampfrichtergeldes

In der Gauhauptausschusssitzung des TGLD am 24. Oktober 2017 in Herborn wurde beschlossen, dass die bei Wettkämpfen im Gerätturnen männl./weibl. des Turngaus Lahn-Dill eingesetzten Kampfrichter ein Einsatzgeld in Höhe von € 5,00 pro gewerteten Durchgang erhalten.

Dies gilt nicht bei Turnfesten oder anderen Veranstaltungen mit Festcharakter.

Die Regelung gilt rückwirkend ab 1.1.2017.

Deshalb können alle Berechtigten für das laufende Jahr 2017 entsprechende Einsatzgelder bei Kassenwart Peter Rehm, Amselweg 8, 35745 Herborn geltend machen.

pdfBRF_GHA2017-KAMPFRICHTERGELD.pdf478.16 KB

pdfAenderung_der_Finanzordnung_TGLD_2017.pdf191.35 KB

Drucken