Meldeordnung für Wettkämpfe und Turnfeste

Meldeordnung für Wettkämpfe und Turnfeste

  1. Alle Wettkämpfe werden nach der Turnordnung des DTB durchgeführt.
  2. Die Wertung erfolgt nach den jeweils gültigen Wertungsvorschriften.
  3. Die Ausschreibungen der Übungen und Wettkämpfe beziehen sich auf das DTB Handbuch Teil 1: Aufgabenbuch, Ausgabe 2008, zu beziehen beim DTB Shop, Ffm.
  4. Besondere Regelungen für einzelne Veranstaltungen stehen in den jeweiligen Ausschreibungen.
  5. Die Meldungen für alle Wettkampfveranstaltungen erfolgen nur noch auf elektronischem Wege per definierter Excel-Datei. Vereine, die nicht mit diesem Formular vollständig und korrekt melden, sind nicht teilnahmeberechtigt. Falsche oder unvollständige EDV-Meldungen sowie Meldungen auf anderem Wege werden den Vereinen zurück gesandt. Die Meldetermine sind zu beachten.
  6. Mit der Meldung sind Kampfrichter und Riegenführer nach folgender Aufstellung zu benennen:
    • bis 6 Teilnehmer 1 Kampfrichter
    • 7 - 9 Teilnehmer 1 Kampfrichter und 1 Helfer
    • 10 - 19 Teilnehmer 2 Kampfrichter und 2 Helfer
    • 20 - 29 Teilnehmer 3 Kampfrichter und 3 Helfer
    • 30 - 44 Teilnehmer 4 Kampfrichter und 4 Helfer
    • 45 - 59 Teilnehmer 5 Kampfrichter und 5 Helfer
    • 60 u.m. Teilnehmer 6 Kampfrichter und 6 Helfer
  7. Siegerauszeichnungen:
    1. Einzelmehrkämpfe, Einzelwettkämpfe (1 Disziplin) und Mannschaftswettkämpfe:
      Die ersten 3 Sieger erhalten Medaillen. Jeder Teilnehmer erhält eineUrkunde.
    2. Staffelwettbewerbe: Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.
    3. c) Pokalwettkämpfe: Der 1. Sieger (Mannschaft) erhält einen Pokal. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.
  8. Meldegeld
    Bei allen Wettkampfveranstaltungen des Turngaues ist ein Meldegeld als Organisationsbeitrag zu entrichten. Es beträgt für:
    1. Einzel- und Mehrkämpfe
      (1) Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre 2,50 €
      (2) Aktive über 18 Jahre 4,00 €
    2. Mannschaftswettkämpfe

      (1) Schüler und Jugendliche, pro gemeldetes Mannschaftsmitglied 2,50 €
      (2) Aktive, pro gemeldetes Mannschaftsmitglied 4,00 €
      (3) Volleyballmannschaften bei Turnfesten 10,00 €

    3. Nachmeldegebühren
      Für Nachmeldungen bei den Einzelmeisterschaften, den Wettkampfveranstaltungen der Gauliga und bei der Gaupokalrunde ist die doppelte Meldegebühr zu entrichten, sofern diese Nachmeldung vom Ausrichter noch akzeptiert wird. Bei Turnfesten des TGLD ist zusätzlich zum ordentlichen Meldegeld eine Nachmeldegebühr von 50% zu entrichten, sofern diese Nachmeldung vom Ausrichter akzeptiert wird.
    4. Staffeln und Turnspiele, pro Mannschaft:
      (1) Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre 3,00 €
      (2) Aktive über 18 Jahre 6,00 €
    5. das Nachsenden eines Exemplars der Siegerlisten 3,00 €
    6. Aus- und Fortbildung
      Die Lehrgangsgebühr beträgt, sofern in den Ausschreibungen kein anderer Betrag genannt ist, 10 € pro Teilnehmer.
  9. Bankverbindung des Turngaues:
    Bezirkssparkasse Dillenburg BLZ 516 500 45 Kto.-Nr. 30 726

 
Diese Allgemeine Melde- und Wettkampfordnung wurde durch den Gauturntag am 22.11.1975 in Dillenburg beschlossen. Sie wurde geändert und ergänzt durch

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