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Jahressteuergesetz 2020 - Verbesserungen für Vereine

Die folgende Darstellung mit den wichtigsten Änderungen ist nur ein Ausschnitt aus dem Jahressteuergesetz 2020, das am 28.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Den kompletten Text können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.

Erhöhung des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags

Der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht
(§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG).
Der Ehrenamtsfreibetrag wird von 720 Euro auf 840 Euro erhöht
(§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG).
Anwendung ab 01.01.2021, Art. 50 Abs. 4 JStG 2020.

pdfJahressteuergesetz_2020-Newsletter_lsbh.pdf154.8 kB

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Schmaler Weg 2A
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