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Meldeordnung für Wettkämpfe und Turnfeste

Meldeordnung für Wettkämpfe und Turnfeste

  1. Alle Wettkämpfe werden nach der Turnordnung des DTB durchgeführt.
  2. Die Wertung erfolgt nach den jeweils gültigen Wertungsvorschriften.
  3. Die Ausschreibungen der Übungen und Wettkämpfe beziehen sich auf das DTB Handbuch Teil 1: Aufgabenbuch, Ausgabe 2008, zu beziehen beim DTB Shop, Ffm.
  4. Besondere Regelungen für einzelne Veranstaltungen stehen in den jeweiligen Ausschreibungen.
  5. Die Meldungen für alle Wettkampfveranstaltungen erfolgen nur noch auf elektronischem Wege per definierter Excel-Datei. Vereine, die nicht mit diesem Formular vollständig und korrekt melden, sind nicht teilnahmeberechtigt. Falsche oder unvollständige EDV-Meldungen sowie Meldungen auf anderem Wege werden den Vereinen zurück gesandt. Die Meldetermine sind zu beachten.
  6. Mit der Meldung sind Kampfrichter und Riegenführer nach folgender Aufstellung zu benennen:
    • bis 6 Teilnehmer 1 Kampfrichter
    • 7 - 9 Teilnehmer 1 Kampfrichter und 1 Helfer
    • 10 - 19 Teilnehmer 2 Kampfrichter und 2 Helfer
    • 20 - 29 Teilnehmer 3 Kampfrichter und 3 Helfer
    • 30 - 44 Teilnehmer 4 Kampfrichter und 4 Helfer
    • 45 - 59 Teilnehmer 5 Kampfrichter und 5 Helfer
    • 60 u.m. Teilnehmer 6 Kampfrichter und 6 Helfer
  7. Siegerauszeichnungen:
    1. Einzelmehrkämpfe, Einzelwettkämpfe (1 Disziplin) und Mannschaftswettkämpfe:
      Die ersten 3 Sieger erhalten Medaillen. Jeder Teilnehmer erhält eineUrkunde.
    2. Staffelwettbewerbe: Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.
    3. c) Pokalwettkämpfe: Der 1. Sieger (Mannschaft) erhält einen Pokal. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.
  8. Meldegeld
    Bei allen Wettkampfveranstaltungen des Turngaues ist ein Meldegeld als Organisationsbeitrag zu entrichten. Es beträgt für:
    1. Einzel- und Mehrkämpfe
      (1) Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre 2,50 €
      (2) Aktive über 18 Jahre 4,00 €
    2. Mannschaftswettkämpfe

      (1) Schüler und Jugendliche, pro gemeldetes Mannschaftsmitglied 2,50 €
      (2) Aktive, pro gemeldetes Mannschaftsmitglied 4,00 €
      (3) Volleyballmannschaften bei Turnfesten 10,00 €

    3. Nachmeldegebühren
      Für Nachmeldungen bei den Einzelmeisterschaften, den Wettkampfveranstaltungen der Gauliga und bei der Gaupokalrunde ist die doppelte Meldegebühr zu entrichten, sofern diese Nachmeldung vom Ausrichter noch akzeptiert wird. Bei Turnfesten des TGLD ist zusätzlich zum ordentlichen Meldegeld eine Nachmeldegebühr von 50% zu entrichten, sofern diese Nachmeldung vom Ausrichter akzeptiert wird.
    4. Staffeln und Turnspiele, pro Mannschaft:
      (1) Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre 3,00 €
      (2) Aktive über 18 Jahre 6,00 €
    5. das Nachsenden eines Exemplars der Siegerlisten 3,00 €
    6. Aus- und Fortbildung
      Die Lehrgangsgebühr beträgt, sofern in den Ausschreibungen kein anderer Betrag genannt ist, 10 € pro Teilnehmer.
  9. Bankverbindung des Turngaues:
    Bezirkssparkasse Dillenburg BLZ 516 500 45 Kto.-Nr. 30 726

 
Diese Allgemeine Melde- und Wettkampfordnung wurde durch den Gauturntag am 22.11.1975 in Dillenburg beschlossen. Sie wurde geändert und ergänzt durch

  • den Gauturntag am 06.11.2004 in Herborn,
  • den Gauhauptausschuss am 26.10.2009 in Ehringshausen
  • und dem Gauhauptausschuss am 27.10.2011 in Herbornseelbach.

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Kampfrichterstatut für die Wettkampf-Veranstaltungen des Turngau Lahn-Dill e.V.

  1. Die an Wettkämpfen beteiligten Vereine haben grundsätzlich Kampfrichterausbilden zu lassen.
  2. Die weiteren Punkte dieses Kampfrichterstatuts gelten für alle Wettkampfveranstaltungen mit Ausnahme des Gau-Turnfestes, des Gau-Kinderturnfestes und das Greifenstein-Bergturnfestes. Für diese Veranstaltungen gelten die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Regelungen.
  3. Mit der Meldung zu den Wettkämpfen haben die Vereine pro angefangene 10 Teilnehmer je 1 Kampfrichter zu melden. Die Vereine, die für die Wettkampfleitung verantwortlich sind, brauchen 1 Kampfrichter weniger zu melden.
  4. Vereine, die gegen Ziffer 3 des Statuts verstoßen oder deren gemeldete Kampfrichter nicht erscheinen, haben vor Wettkampfbeginn einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 50 € pro nicht gemeldeten oder nicht angetretenem Kampfrichter an die Wettkampfleitung zu zahlen. Ansonsten werden die gemeldeten Wettkämpfer von der Teilnahme ausgeschlossen.
  5. Darüber hinaus benötigte Kampfrichter werden vom Kampfrichterwart eingeladen.
  6. Die eingeladenen Kampfrichter werden entschädigt. Näheres regelt die Ausgaben- und Spesenordnung des Turngaues.

Beschlossen beim Gauturntag am 21. 11. 1998 in Aßlar; zuletzt geändert durch den Gauturntag am 18. 11. 2000 in Bicken.

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Kontakt

Geschäftsstelle
Turngau Lahn-Dill e.V.

z.H. Marco Jung
Schmaler Weg 2A
D - 35745 Herborn

Tel.: 02772 / 82575

www.turngau-lahn-dill.de
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