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Festlegung des Mindestalters für die Teilnahme an der ÜL-Ausbildung C und Trainer C

Der Landeshauptausschuss des HTV hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2015 beschlossen das Mindestalter für die Teilnahme an Ausbildungen anzuheben. Dieser Beschluss ist ab 2016 mit dem neuen Jahresprogramm gültig.

Der Wortlaut des Beschlusses heißt wie folgt:
Das Mindestalter für eine Teilnahme an Ausbildungen zum Übungsleiter-C und Trainer-C wird auf 18 Jahre angehoben. Damit einhergehend wird eine durchgängig pädagogisch betreute Kompaktausbildung angeboten, die eine Schwerpunktsetzung in verschiedenen Bereichen (Gerätturnen, Kinderturnen, Jugendturnen, ggf. weitere Fachgebiete) ermöglicht, an der angehende Übungsleiter bereits mit 16 Jahren teilnehmen können.

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